Pflichten und Aufgaben

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Pflichten und Aufgaben des Betreibers in Europa

Die ATEX-Richt­linie 1999/92/EG legt die Pflichten der Betreiber und Arbeit­geber zum Schutz der Arbeit­nehmer bei Arbeiten in explosions­gefährdeten Bereichen fest. Der Betreiber ist verpflichtet technische und organisatorische Maß­nahmen fest­zulegen, die das Auftreten von Explosionen verhindern. Hierzu muss er zum Beispiel das Gefahren­potenzial und das Explosions­risiko einschätzen, für eine sichere Gestaltung des Arbeits­umfelds sorgen und die explosions­gefährdeten Bereiche gemäß der Richtlinien in Zonen einteilen, um die in Kategorien eingestuften Geräte sicher einzusetzen. Zudem ist er verpflichtet, ein Explosions­schutz­dokument anzulegen und zu pflegen.

Um den Explosions­schutz wirksam umzusetzen, sind natürlich noch weitere Themen in der Richt­linie 1999/92/EG fest­gelegt. Nach der ordnungs­gemäßen Inbetrieb­nahme einer Anlage muss diese über­wacht und gewartet werden, damit ein sicherer Zustand der Anlage gewähr­leistet ist und jegliche Gefährdungen aus­geschlossen werden können. Hierfür stehen dem Fachmann vor Ort produkt­spezifische Unter­lagen (Typen­schild, Betriebs­anleitung, EG Baumuster­prüf­bescheinigung, EU Konformitäts­erklärung etc.) und allgemein­gültige Unter­lagen (Rechts­vor­schriften BetrSichV, technisches Regel­werk TRBS, Normen und Standards etc.) zur Verfügung. Die komplette produkt­spezifische Dokumentation muss über die gesamte Einsatz­dauer des Betriebs­gerätes gepflegt und aufbewahrt werden sowie den mit Instand­haltungs­arbeiten betrauten Fach­leuten zur Verfügung stehen.

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Kompetenz im Explosionschutz

Broschüre

Sprache: deutsch
Größe: 21 x 25 cm
Umfang: 28 Seiten (4-farbig)

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