Duff-Norton Verkaufsbedingungen

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VERKAUFSBEDINGUNGEN

Sämtliche Warenverkäufe durch den Verkäufer an den Käufer erfolgen gemäß den folgenden Bedingungen, die etwaige auf der Bestellung des Käufers aufgewiesene Bedingungen ersetzen. Abweichende oder weitere Bedingungen werden nicht anerkannt und werden ausdrücklich abgelehnt.

AUFTRAGSANNAHME

Sämtliche Bestellungen, unabhängig davon, ob sie direkt oder über einen Vertreter erteilt werden, sowie sämtliche nachträgliche Änderungen unterliegen der abschließenden Genehmigung und Annahme durch den Verkäufer.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist jede Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versanddatum zu begleichen. Für nach dem Zahlungsziel unbezahlte Restbeträge wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 % pro Monat ab diesem Stichtag erhoben. Der Käufer verpflichtet sich zur Übernahme aller dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Eintreibung von nicht beglichenen Beträgen entstandenen Auslagen und Kosten (unter anderem alle angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten).

PREISANPASSUNGEN

Vom Käufer vorgenommene Änderungen von bereits erteilten Bestellungen sind kostenpflichtig, ohne dass der Käufer hierüber formal zu unterrichten ist. Liegt der voraussichtliche Liefertermin für die Ware mehr als sechzig (60) Tage nach dem Bestelldatum, so behält sich der Verkäufer eine Preiserhöhung vor.

STEUERN

Der Preis versteht sich ausschließlich etwaiger Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- und anderer auf diese Transaktion und die vom Verkäufer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen anwendbarer Steuern; diese sind vom Käufer bei Fälligkeit zu zahlen. Bei Zahlung derartiger Steuern durch den Verkäufer hat der Käufer diese auf Verlangen zu erstatten.

GEWÄHRLEISTUNG

Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum der Übergabe der Ware an den Spediteur, dass die Ware frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist. IM FALLE EINER GEWÄHRLEISTUNGS- ODER VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINER FAHRLÄSSIGEN HANDLUNG IN BEZUG AUF DIE WAREN BESCHRÄNKT SICH DIE VERPFLICHTUNG SEITENS DES VERKÄUFERS NACH DESSEN WAHL AUF DIE REPARATUR ODER DEN ERSATZ DER VOM VERKÄUFER ALS MANGELHAFT ERKANNTEN TEILE ODER, FALLS DER VERKÄUFER FESTSTELLT, DASS EINE REPARATUR ODER ERSATZLEISTUNG NICHT MÖGLICH IST, AUF DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES BEI RÜCKGABE DER WAREN AN DEN VERKÄUFER. ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM VERKÄUFER WEGEN EINER VERLETZUNG DIESER GEWÄHRLEISTUNG SIND NUR DANN GÜLTIG ODER DURCHSETZBAR, WENN DIE SCHRIFTLICHE MÄNGELRÜGE DES KÄUFERS DEM VERKÄUFER INNERHALB EINES (1) JAHRES ZUGEHT, UND ZWAR GERECHNET AB DEM TAG DER ÜBERGABE DURCH DEN VERKÄUFER AN DEN SPEDITEUR. NEBEN DER OBEN DARGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE WEITEREN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE WAREN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE IN BEZUG AUF MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, QUALITÄT UND/ODER DER GARANTIE, DIE SICH AUS DER SATZUNG, DEM GESETZ ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGIBT, WAS HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WIRD. DER VERKÄUFER HAFTET GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DRITTEN KEINESFALLS IN BEZUG AUF EINE WARE – SEI ES AUFGRUND EINES VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSLEHRE – FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER NUTZUNGSAUSFALL SOWIE FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON, WORAUF DIESE ZURÜCKGEHEN. DIE MAXIMALE HAFTUNG DES VERKÄUFERS GEGENÜBER DEM KÄUFER IN BEZUG AUF DIE WAREN DARF KEINESFALLS DEN PREIS ÜBERSTEIGEN, DEN DER KÄUFER FÜR DIE WAREN BEZAHLT HAT, DENEN DER ANSPRUCH ZUGRUNDE LIEGT. Der Verkäufer haftet nicht für Personen- und Sachschäden sowie Verluste, wenn (1) die Waren nach der Übergabe durch den Verkäufer an den Spediteur beschädigt oder missbräuchlich verwendet werden, (2) Wartung, Prüfung und Verwendung nicht unter Einhaltung der geltenden Gesetze und schriftlichen Anweisungen und Empfehlungen des Verkäufers erfolgen und (3) Installationen, Reparaturen, Umbauten oder Modifikationen nicht unter Einhaltung dieser Gesetze, Anweisungen oder Empfehlungen durchgeführt werden.

SCHADLOSHALTUNG UND SICHERER BETRIEB

Der Käufer ist verpflichtet, die Anweisungen in den vom Verkäufer bereitgestellten Anleitungen und Handbüchern zu befolgen und seine Beschäftigten entsprechend zur Befolgung dieser Anweisungen und Handbücher sowie zur angemessen sorgfältigen Verwendung und Wartung der Waren zu verpflichten. Der Käufer darf keine Warn- oder Hinweisschilder an den Waren entfernen oder deren Entfernung gestatten. Im Falle von sich aus der Verwendung der Waren ergebenden Personen-, Sach- oder Vermögensschäden hat der Käufer den Verkäufer binnen achtundvierzig (48) Stunden nach Eintreten des Schadensfalls hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer kooperiert mit dem Verkäufer bei der Untersuchung solcher Sach- oder Personenschäden sowie bei der Abwehr von sich daraus ergebenden Ansprüchen. Hält der Käufer die in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen nicht ein oder werden Sach- oder Personenschäden ganz oder teilweise durch die Nichteinhaltung der geltenden bundes- oder einzelstaatlichen Sicherheitsvorschriften nach durch den Käufer verursacht, so hat der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit sich aus der Verwendung der Waren ergebenden Sach- und Personenschäden schadlos zu halten und diesbezüglich von der Haftung freizustellen.

LIEFERUNG UND LIEFERZEITEN

Soweit hier nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Lieferungen F.O.B. Verladeort des Verkäufers, und das Verlustrisiko geht bei Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den Spediteur auf den Käufer über. Der Eigentumsübergang bezüglich der Waren an den Käufer erfolgt gleichzeitig mit dem Übergang des Verlustrisikos, ausgenommen Lieferungen an Orte außerhalb der Vereinigten Staaten; in diesem Fall geht das Eigentum auf den Käufer über, sobald die Waren die Vereinigten Staaten verlassen haben. Bei allen Lieferterminen handelt es sich um Richtwerte, und der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus Bestellungen oder Kaufverträgen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die sich seiner zumutbaren Kontrolle entziehen („Ereignis höherer Gewalt“), unter anderem Naturkatastrophen oder Staatsfeinde, Handlungen anderer Parteien, Handlungen ziviler und militärischer Behörden, Epidemien, Pandemien, ungewöhnlich schwierige Witterungsbedingungen, Strom- oder Treibstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Boykotte oder andere arbeitsrechtliche Probleme, staatliche Vorschriften oder Verzögerungen von Subunternehmern oder Lieferanten des Verkäufers bei der Lieferung von Materialien, Komponenten, Werkzeugen oder Zubehör aufgrund einer oder mehrerer der vorgenannten Ursachen. In keinem Fall ist der Verkäufer für Schäden haftbar, die dem Käufer dadurch entstehen, seien es direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden. Die fristgemäße Erfüllung durch eine Vertragspartei ist nicht Voraussetzung für das Verlangen der Erfüllung durch die andere Partei, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart und vom Verkäufer unterzeichnet. Wird der Versand auf Verlangen des Käufers verzögert, gelten die Waren ungeachtet anderer Bestimmungen als auf Risiko und Kosten des Käufers gelagert, wobei der Verkäufer dem Käufer daraufhin den vollen Preis und die Lagerkosten in Rechnung stellen kann. Der Käufer hat diese innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung zu zahlen.

WARENEINGANGSPRÜFUNG DURCH DEN KÄUFER

Der Käufer bestätigt, dass eine Frist von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Waren dem Käufer einen angemessenen Zeitraum für deren Prüfung darstellt. Daher sind die Waren innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt durch den Käufer abschließend zu prüfen und abzunehmen. Unterlässt der Käufer die Prüfung innerhalb dieser Frist, so gilt dies als Verzicht auf sein Recht auf Prüfung und Ablehnung. Das Recht auf Ablehnung seitens des Käufers beschränkt sich auf nicht vertragsgemäße Waren. Nach Prüfung der Waren innerhalb dieser zehn (10) Tage hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich über nicht vertragsgemäße Waren zu unterrichten und die von ihm beabsichtigte Ablehnung ausführlich zu begründen. Teilt der Käufer dem Verkäufer nicht unverzüglich mit, welche nicht vertragsgemäßen Waren er ablehnen will, so gilt dies als Annahme der Waren durch den Käufer. Nicht vertragsgemäße Waren, die vom Käufer nicht ordnungsgemäß abgelehnt wurden, gelten als vom Käufer angenommen.

ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNG

Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen zu ändern oder zu stornieren, wenn die Umstände eine Aufteilung der Produktion oder Lieferung erfordern oder der Verkäufer eine Änderung oder Stornierung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt für notwendig erachtet, um den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien oder Verwaltungsmaßnahmen zu entsprechen. Der Verkäufer behält sich vor, Material- oder Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die er für die Waren für angemessen erachtet. Der Käufer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, Bestellungen zu ändern oder zu stornieren. Vom Verkäufer genehmigte Stornierungen durch den Käufer unterliegen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rückgabe- und Stornierungsrichtlinien des Verkäufers, einschließlich der geltenden Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren und sonstiger Retourenbedingungen.

SICHERUNGSRECHT UND WIEDERINBESITZNAHME

Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Verkäufer ein Sicherungsrecht an den an den Käufer gelieferten Waren, die so lange sein Eigentum bleiben. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers Sicherungsvereinbarungen und andere Dokumente, die das Sicherungsrecht des Verkäufers belegen, zu unterzeichnen und dem Verkäufer zu übergeben. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, nach eigenem Ermessen Finanzierungsvereinbarungen in Bezug auf die Waren einzureichen, und ernennt den Verkäufer zu seinem Vollmachtnehmer für den eingeschränkten Zweck, Dokumente im Namen des Käufers auszufertigen (ohne den Verkäufer dazu zu verpflichten) und andere Handlungen vorzunehmen, die der Verkäufer zum Abschluss und zur Fortführung seines Sicherungsrechts sowie zum Schutz und zur Bewahrung der Waren für angemessen hält. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung an den Verkäufer in Verzug, so kann der Verkäufer zusätzlich zu allen anderen gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsmitteln mit oder ohne gerichtliche Schritte den Standort der Waren zu betreten und die Waren gemäß dem Einheitlichen Handelsgesetz zurückzunehmen.

ZUSICHERUNGEN

Der Versand durch den Verkäufer bedarf zu jeder Zeit der vorherigen Genehmigung seiner Kreditmanagement-Abteilung, wobei der Verkäufer den Versand jederzeit ablehnen kann, es sei denn, er erhält eine Vorauszahlung oder es liegen andere Bedingungen oder Sicherheiten vor, die für die Kreditmanagement-Abteilung zufriedenstellend sind.

PATENTE

Mit Ausnahme von Waren, die nach den Vorgaben des Käufers gefertigt wurden, hält der Verkäufer den Käufer in gegen ihn angestrengten Prozessen oder Verfahren schadlos und stellt ihn diesbezüglich von der Haftung frei, sofern diese Prozesse oder Verfahren auf der Geltendmachung beruht, dass die Verwendung der Waren durch den Käufer eine Verletzung bestehender US-Patente darstellt, vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich über den Prozess oder das Verfahren benachrichtigt, dem Verkäufer durch seinen Rechtsbeistand gestattet, diesen/dieses abzuwehren und/oder beizulegen, und dem Verkäufer hierfür alle erforderlichen Informationen, Mitwirkung und Vollmachten zukommen lässt. Wird die Verwendung der Waren durch den Käufer als Rechtsverletzung eingestuft und die weitere Verwendung untersagt, so hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder (i) dem Käufer das Recht auf Weiterverwendung der Waren zu verschaffen, (ii) die Waren durch nicht rechtsverletzende Waren zu ersetzen oder (iii) die Waren so zu verändern, dass sie keine Rechtsverletzung darstellen. Vorstehende Ausführungen stellen die gesamte Haftung des Verkäufers für Patentverletzungen dar, wobei sie keinesfalls so auszulegen sind, dass der Verkäufer für auf der Produktleistung beruhende Schäden haftet.

KLAGEBESCHRÄNKUNG

Klagen gegen den Verkäufer auf Verletzung der Gewährleistung, fahrlässiges Handeln oder anderweitige Verstöße sind vom Käufer einzuleiten innerhalb eines (1) Jahres nach (a) dem Datum, an dem der geltend gemachte Anspruch entsteht, oder (b) dem Datum der Lieferung der Waren an den Käufer, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher zutrifft.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Diese Urkunde stellt die gesamte Übereinkunft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar und ersetzt alle früheren Absprachen und schriftlichen Vereinbarungen bezüglich dieses Rechtsgeschäfts. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der Unterzeichnung durch den Verkäufer. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Auslegung gilt das Recht des Bundesstaates New York. Klagen zur Durchsetzung der sich aus diesem Vertrag ergebenden oder auf ihn beziehenden Bestimmungen sind wie gesetzlich vorgesehen bei einem Gericht in Buffalo, New York, oder im Western District of New York einzureichen und zu verfolgen, wobei Verkäufer und Käufer diesem Gerichtsstand zustimmen. Übt der Verkäufers Rechte oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung nicht oder verspätet aus, so stellt dies keinen Verzicht auf diese oder andere Rechte oder Rechtsmittel dar; die einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln schließt eine andere oder weitere Ausübung derselben oder anderer Rechte und Rechtsmittel nicht aus. Alle Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers sind kumulativer Natur.

AUSSCHLUSS DER BERUFUNG AUF ERKLÄRUNGEN

Die Beschäftigten, Auftragnehmer und/oder Vertreter des Verkäufers geben möglicherweise mündliche Erklärungen oder Zusicherungen über die Leistung oder den Betrieb der Waren ab. Derartige Erklärungen stellen keine Garantie dar und sind nicht Vertragsbestandteil. Der Käufer lehnt es ausdrücklich ab, sich auf derartige Erklärungen als Grundlage für den Vertragsabschluss zu berufen. Derartige Erklärungen stellen keine Garantie dar und sind nicht Vertragsbestandteil. Der Käufer lehnt es ausdrücklich ab, sich auf derartige Erklärungen als Grundlage für den Vertragsabschluss zu berufen.

USTS Stand 10/2020